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Verbraucherschutz

Bundesregierung ignoriert Urteil zur Sonn- und Feiertagsruhe

Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2014 heißt es, das „die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung insoweit nichtig ist, als sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in den Bereichen Videotheken und öffentliche Bibliotheken, Callcentern und Lotto- und Totogesellschaften zulässt.“ Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist mehr als Eindeutig. Die Sonn- und Feiertagsruhe ist viel zu […]