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Verbraucherschutz

Jeder Patient hat das Recht, seine Patientenakte einzusehen

Jeder Patient hat das Recht, seine Patientenakte einzusehen. Falls er es wünscht, muss der Arzt ihm daraus gegen einen Unkostenbeitrag auch Kopien zur Verfügung stellen. „Die Einsicht kann nur verweigert werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegen sprechen oder die Rechte Dritter verletzt werden“, erklärt der Medizinrechtler Dr. Björn Schmitz-Luhn von der Universität Köln in der […]