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Verbraucherschutz Weiß nicht ob das Sinn macht

Negativzinsen auch für Privatkunden möglich

Nur Altkunden sind momentan vor Negativzinsen/Strafzinsen geschützt Das Landgericht Tübingen hat entschieden, das Negativzinsen auf die Guthaben von Privatkunden bei Neuverträgen zulässig sind. Problematischer ist dies nur bei alten Kontoverträgen, argumentierten die Richter in Tübingen. Bei der Verhandlung ging es um die Frage, ob Banken Negativzinsen für Sparguthaben ihrer Privatkunden berechnen dürfen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg […]