Kategorien
Gesundheit Politik

Auskunftspflicht beschlossen

Im letzten Artikel ging es mir darum darauf hinzuweisen, das wir in Zukunft gegenüber dem Arbeitgeber Gesundheitsinformationen preisgeben sollen. Das wurde jetzt auch so beschlossen!

Ausschuss beschließt Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich am Freitag ausführlich und kontrovers mit den geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) befasst, die in der kommenden Woche zusammen mit dem Gesetzentwurf zur Fluthilfe verabschiedet werden sollen.

Eine von der Opposition geforderte neuerliche Anhörung über einen neuen Änderungsantrag der Koalition zum IfSG lehnten Union und SPD mit Verweis auf eine vorherige Anhörung ab. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss, der nur mitberatend tätig ist, in geänderter Fassung mehrheitlich angenommen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Verpflichtung, bei der Einreise über einen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis zu verfügen. Zudem wird die sogenannte Hospitalisierung, also die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern, als neuer, wesentlicher Maßstab für die Corona-Schutzvorkehrungen benannt. Hinzu kommen als weitere Indikatoren die unter anderem nach Alter differenzierte Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Zahl der gegen Covid-19 geimpften Personen.

Ferner sieht der geänderte Gesetzentwurf nunmehr in bestimmten Einrichtungen eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter zu ihrem Impf- oder Serostatus (Genesung) vor, darunter nach Angaben der Bundesregierung in Kitas, Schulen und Pflegeheimen. Der Status kann über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden, wie es in der Vorlage heißt. Die Regelung gilt nur bei einer vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Der zu der Sitzung zugeschaltete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erläuterte den Abgeordneten, dass eine solche Regelung nicht neu sei und etwa in Krankenhäusern und Arztpraxen schon angewendet werde. Die Auskunftsplicht werde nunmehr auf andere sensible Bereiche erweitert, um Nutzer von Gemeinschaftseinrichtungen und speziell vulnerable Gruppen zu schützen.

Verrate hier Deine Gedanken...

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.