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Verbraucherschutz

Bundesregierung ignoriert Urteil zur Sonn- und Feiertagsruhe

Bundestag ausser Kontrolle 0Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2014 heißt es, das „die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung insoweit nichtig ist, als sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in den Bereichen Videotheken und öffentliche Bibliotheken, Callcentern und Lotto- und Totogesellschaften zulässt.“

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist mehr als Eindeutig. Die Sonn- und Feiertagsruhe ist viel zu wichtig um Familien zu schützen. Ganz anders sieht das die Regierung. Dort meint man, dass das Urteil in den anderen Bundesländern ignoriert werden kann. Im Bundestags-Newsletter wurde das so ausgedrückt:

Die Bundesregierung hält die bundesweiten Regelungen zur Sonn- und Feiertagsruhe für ausreichend. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/3681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3611). Sie betont darin auch die Zuständigkeit der Länder, Ausnahmeregelungen zuzulassen. Anlass der Anfrage war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2014. Darin ging es um eine Verordnung des Landes Hessen, die Sonntagsarbeit unter anderem in Videotheken, Bibliotheken, Callcentern und Lotto- und Totogesellschaften erlaubt hatte. In diesen Punkten erklärten die Richter die Verordnung für nichtig. Ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern seien von dem Urteil formal nicht betroffen, heißt es in der Antwort weiter. Dennoch will die Bundesregierung mit den Ländern über einen Handlungsbedarf beraten.

Die Grünen-Fraktion hatte sich auch nach aktuellen Zahlen erkundigt. Drei Viertel der Arbeitnehmer in Deutschland würden nie sonn- oder feiertags arbeiten, schreibt die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort. Nach Zahlen des statistischen Bundesamtes seien Arbeitnehmer in dem Bereich Land-, Forstwirtschaft und Fischerei am meisten betroffen. Rund 47 Prozent von ihnen hätten im Jahr 2013 ständig, regelmäßig oder gelegentlich sonntags gearbeitet. Mit knapp 39 Prozent folgten Erwerbstätige im Bereich Öffentliche und private Dienstleistungen, im Bereich Verkehr, Lagerei und Kommunikation sei knapp jeder Dritte betroffen gewesen.

Dabei hat die Regierung offensichtlich übersehen das dieses Urteil ein Grundsatzurteil ist. Und nicht um sonst sind Sonn- und Feiertage durch das Grundgesetz geschützt.

Kann sich noch jemand an die Zeit erinnern, wo die Geschäfte werktags nur bis 18:00 Uhr und samstags bis 14:00 Uhr auf hatten? Wie haben wir DAS bloß überlebt?

Sonntage und Feiertage sind dazu da, um sich zu erholen, und gemeinsame Zeit zu verbringen. Sie sind wichtig für den Zusammenhalt einer Gesellschaft. Besonders Familien leiden unter flexiblen Arbeitszeiten und finden immer weniger Zeit füreinander. Bei allen berechtigten Interessen der Wirtschaft haben die Bedürfnisse der Menschen Vorrang! Eine Durchökonomisierung des Alltags darf es nicht geben. Gerade der Sonntag erinnert daran, dass Menschen nicht nur zur Arbeit geschaffen sind und unsere Würde nicht an unserer Leistung hängt. Wir brauchen die gemeinsame Unterbrechung am Sonntag, um uns auf das Wesentliche im Leben zu besinnen.

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