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Philosophie Politik Weiß nicht ob das Sinn macht

Es gibt kein grenzenloses Grundrecht

Was zählt bei der Bekämpfung der Pandemie mehr: Der Lebensschutz oder die Freiheit? Dürfen bzw. können Grundrechte überhaupt gegeneinander abgewogen werden?

Wenn es überhaupt ein Grundrecht gibt, welches über allem steht, dann ist es die der Würde des Menschen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Der gebotene Schutz menschlichen Lebens gilt nicht absolut

Schon der Deutsche Ethikrat hatte festgestellt: „Der gebotene Schutz menschlichen Lebens gilt nicht absolut“; ein „allgemeines Lebensrisiko“ sei „von jedem zu akzeptieren“. Der Präsident des Deutschen Bundestags, Wolfgang Schäuble, hat die Diskussion mit der Bemerkung zugespitzt:

Wenn „ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig. Grundrechte beschränken sich gegenseitig. Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen.“

https://www.tagesspiegel.de/politik/bundestagspraesident-zur-corona-krise-schaeuble-will-dem-schutz-des-lebens-nicht-alles-unterordnen/25770466.html

Doch wie lässt sich das Verhältnis zwischen unantastbarer Menschenwürde und dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit bestimmen? Die Notwendigkeit, Grundrechte abzuwägen, ergibt sich allein schon aus dem Umstand, dass es mehr als ein Grundrecht gibt und kein Grundrecht grenzenlos gilt.

Einseitigkeit

„Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.“ steht sinngemäß im Grundgesetz im Artikel 2, Absatz 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Die Befürworter der Corona-Sanktionen berufen sich hauptsächlich auf diesen Absatz des Grundgesetzes. Sie leiten davon ab, dass der Schutz des Lebens über allem steht. Jedoch gehört zum menschlichen Leben mehr als das „bloße“ Leben, das wir Tieren zuschreiben – Aristoteles hat es das „gute“ Leben genannt.

Heute ist es ein selbstbestimmtes und selbst zu verantwortetes Leben eben das „würdige“ Leben. Es kann entwürdigende Situationen geben, etwa eine unheilbaren Krankheit, ein Leben in großem Elend oder Erniedrigungen, unter denen eine Person wünscht, lieber tot zu sein, als ein solches Leben führen zu müssen. Aber abgesehen von tragisch ausweglosen Situationen, kann eine Entscheidung dieser Art nur vom Beteiligten selbst getroffen werden.

Niemand, erst recht keine an Grundrechte gebundene Staatsgewalt darf Bürgern eine solche Entscheidung abnehmen. Ist der Staat berechtigt, das Überleben einiger Bürger oder auch nur eines Einzigen gegen das Wohlergehen, sagen wir: das mehr oder weniger gute Leben großer gesellschaftlicher Gruppen abzuwägen? Für mich ist die Antwort klar.

Der Staat darf nicht eine Gruppe von Bürgern aktiv schädigen, um eine andere zu schützen. Er darf nicht sagen: Ich breche dir das Bein, damit dein Mitmensch sich nicht den Arm bricht. Wenn der Staat das tut, dann ist die Linie zur Willkür überschritten.

Die Frage ist, ob die Regierung den Betroffenen zu viel zumutet, wenn einseitig zum Beispiel eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden soll, auf Kosten von schwer erträglichen Freiheitseinschränkungen und vielleicht sogar langfristig unumkehrbaren Schäden von Kindern, Schülern und Eltern, von Industrie und Handel, von Gaststätteninhabern und protestbereiten Bürgern.

Eine Überlastung der Krankenhäuser war aber zum Beispiel zu keinem Zeitpunkt da. Es wurden sogar Krankenhäuser geschlossen. https://lasno.de/20-krankenhaeuser-wurden-2020-geschlossen/ Es ist sogar so, das der Staat selbstgesteckte Ziele immer weiter dehnt, um zu begründen, das ein Lockdown notwendig ist. Anders ist die sich ständig ändernde Evidenzzahl nicht mehr zu erklären.

Twitter Screenshot MP Kretschmar
Twitter Screenshot – MP Kretschmar will nach einem Jahr endlich auch die Belastung der Krankenhäuser in seine Überlegungen einbeziehen.

Was kann in dieser Lage die geforderte „Abwägung“ des Lebensschutzes gegen schwerwiegende Eingriffe in andere Grundrechte heißen?

Zum einen MUSS der Staat die Verhältnismäßigkeit prüfen. Das wurde bisher vom Staat umgangen. Das sieht man gut daran, das nur Berater mit einseitigem Blick auf Corona ausgewählt wurden. Berater, die Sanktionen gegen die Bevölkerung kritisch sehen, sind nicht eingeladen. https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-diese-sieben-fachleute-beraten-bundesregierung-und-laenderchefs-a-93abc4f5-cac1-4cbb-bc22-8d3b9c623b28

Auf der anderen Seite müssten in der öffentlichen Diskussion alle Standpunkte offen und fair ausgetauscht werden können. Das ist derzeit in den Mainstreammedien nur ganz eingeschränkt möglich. Es nützt nicht viel, wenn ich das hier auf meinem kleinen BLOG mache. Wir brauchen ein breites Publikum wie es ARD und ZDF haben. Aber von da kommt nichts, außer die Verleumdung von Bürgern die eine andere Sichtweise haben.

Grundgesetz-der-Bundesrepublik-Deutschland
Grundgesetz-der-Bundesrepublik-Deutschland

Das Grundgesetz hat 146 Artikel die das Leben in Deutschland regeln. Wer sich nur ein einziges herauspickt, hat den Sinn dessen nicht verstanden oder will ihn nicht verstehen. Schlecht ist, das es der Staat ist, der diese Rosinenpickerei vorlebt. Ich hoffe sehr, das die Gerichte dieses einseitige Tun wieder einfangen. Leider wird das seine Zeit brauchen.

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