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Ethikrat vorerst gegen einseitige Beschränkungen für Ungeimpfte

Der Deutsche Ethikrat hält die Aufhebung von Corona-Einschränkungen für Geimpfte derzeit nicht für sinnvoll.

Der Vizevorsitzende des Ethikrates, Lipp, sagte im Deutschlandfunk, man brauche erst einmal mehr Erkenntnisse darüber, ob geimpfte Personen das Coronavirus noch übertragen könnten. Darüber wisse man bislang einfach zu wenig, sagte Lipp, im Deutschlandfunk. Niemand könne in eine Glaskugel schauen, deshalb müsse man schrittweise und auf Basis derzeitiger Erkenntnisse entscheiden.

Erst wenn allen Menschen ein Impfangebot gemacht worden sei und man mit Blick auf die Ansteckung mehr Klarheit habe, stelle sich möglicherweise die Frage, ob es unterschiedliche Regeln für Geimpfte und Nicht-Geimpfte geben sollte.

Lipp stellte im übrigen klar, dass man bei einer Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen nicht von Privilegien sprechen könne. 

Je mehr die Impfkampagne vorangeht, desto drängender versucht die Politik die Frage aufzuwerfen, ob Geimpften WIEDER alle Grundrechte zustehen.

FDP-Chef Lindner droht wie die Kanzlerin: „Wir respektieren, dass jemand sich nicht impfen lassen will. Dann sind aber auch individuell Konsequenzen zu tragen.“

In einer Zeit, wo man sich dafür einsetzt, dass kein Mensch diskriminiert werden soll, diskutiert man gleichzeitig, dass nur Geimpfte vollumfänglich ihre Grundrechte zurückerhalten sollten. Das zeigt, wie verlogen die Diskussion ist.

Das euphemistische Worte „Impfangebot“ ist das gleiche wie die sog. „Eingliederungsvereinbarung“ vom Arbeitsamt, die man unterschreiben MUSS. Ansonsten erhält man kein Geld und landet unter der Brücke. Das ist natürlich alles freiwillig!

Was folgt auf „Grundrechte = Privilegien“ und „wer das (= Impfung) nicht möchte, kann auch bestimmte Dinge nicht machen“? Vor allem: Wie kann man sich ernsthaft (!) darüber empören, dass es Menschen gibt, denen solche Aussagen ECHTE Sorgen bereiten?

Die Intention des Grundgesetzes baute auch auf die Erfahrungen des III. Reiches, in welchem Menschen nach Nützlichkeit klassifiziert wurden. Gerade deshalb wurde der Grundsatz, dass Grundrechte universell und für alle gelten, festgeschrieben. Nun soll es wieder Ausnahmen geben?

Unternehmen könnten eigene Regeln aufstellen

Justizministerin Lambrecht meint, das Handeln des Staates sei vom privaten Bereich zu unterscheiden: „Wenn zum Beispiel die Restaurants wieder öffnen dürfen und ein Restaurantinhaber dann ein Angebot nur für Geimpfte machen möchte, wird man ihm dies nach geltender Rechtslage schwerlich untersagen können.“

Der CEO von Eventime will geimpften Vorteile verschaffen. Möglicherweise liegt das auch daran, das Eventime bei der Terminplanung für das Impfen eingeplant ist.

Man kann #Eventim schon fast dankbar sein. Plakativer kann man den Wahnsinn, der gerade grassiert, nicht darstellen: Du bist nicht geimpft? Keine Konzertbesuche mehr!

Das Grundgesetz gilt aber immer! Egal ob privat oder staatlich! Das versucht man aber wiedermal auszuhebeln. Das dies die Justitzministerin versucht, reichte früher für einen Rücktritt. Heute verkündet und vertritt diesen unseligen Geist die ganze Regierung und der größte Teil der sogenannten Opposition im Bundestag! 

Um so wichtiger ist die Klarstellung von Herrn Lipp, dass man bei einer Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen nicht von Privilegien sprechen kann. Dem ist nichts hinzuzufügen.

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