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Gesundheit Politik Weiß nicht ob das Sinn macht

EU-Kommission will die Zwangsimpfung gegen Corona

Eine Pressemeldung der EU-Kommission mit dem „Titel EU-Kommission bereitet EU-Staaten auf Verteilung eines möglichen Corona-Impfstoffes vor“ hat es in sich. Dort wird indirekt der Weg zu Zwangsimpfungen gegen Corona aufgezeigt.

Vor dem Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU heute (Donnerstag) in Brüssel hat die Europäische Kommission ihre Empfehlungen an die Mitgliedstaaten veröffentlicht, welche Bevölkerungsgruppen prioritär eine Impfung gegen COVID-19 erhalten sollten, sobald ein sicherer und wirksamer Impfstoff verfügbar ist. In den Empfehlungen wird auch die Kommunikationsstrategie für die Impfungen dargelegt, die praktisch auf Zwangsimpfungen hinausläuft.

Es muss erklärt werden, dass solche Impfstoffe voraussichtlich unser einzig wirklicher Ausweg aus der anhaltenden Pandemie sind und dass aufgrund des strengen EU-Marktzulassungsverfahrens keine Abstriche bei der Sicherheit oder der Wirksamkeit gemacht werden.

Alle Mitgliedstaaten sollen gleichzeitig auf Impfstoffe gegen COVID-19 zugreifen können, und zwar abhängig von ihrer Bevölkerungsgröße. Zu Beginn der Bereitstellung und bis die Produktion aufgestockt werden kann, wird die Gesamtzahl der Impfstoffdosen jedoch begrenzt sein. In der heutigen Mitteilung der Kommission werden – ohne Angabe einer Rangfolge – Beispiele für prioritäre Gruppen genannt, die die Länder beachten sollten, wenn Impfstoffe gegen COVID-19 bereitstehen:

  • Gesundheits- und Pflegepersonal
  • über 60-Jährige
  •  Menschen, bei denen aufgrund ihres Gesundheitszustands ein erhöhtes Risiko besteht
  • systemrelevantes Personal
  •  Menschen, die die Abstandsregeln nicht einhalten können
  •  stärker benachteiligte gesellschaftliche Gruppen.

Die Mitgliedstaaten sollten zudem Folgendes gewährleisten:

  •  dass die Impfdienste in der Lage sind, COVID-19-Impfstoffe zu verabreichen, auch dass sie über geschultes Personal und medizinische und Schutzausrüstung verfügen
  •  dass der Zugang zu den Impfstoffen für die Zielpopulationen problemlos und erschwinglich ist
  •  die Bereitstellung von Impfstoffen mit unterschiedlichen Merkmalen sowie Lager- und Transporterfordernissen, insbesondere mit Blick auf die Kühlkette, Kühltransport- und -lagerkapazitäten
  •  dass der Nutzen, die Risiken und die Bedeutung von COVID-19-Impfstoffen deutlich kommuniziert werden, um in der Öffentlichkeit Vertrauen aufzubauen.

Nun ist man auch bei der EU-Kommission nicht taub und blind und nimmt sehr wohl wahr, was die Bevölkerung denkt. Und man ist sich bei den Regierenden bewusst, das es mit dem Impfen nicht einfach wird.

Die Grenzen solcher Maßnahmen in der Praxis lassen sich daran ablesen, dass die Bürgerinnen und Bürger „pandemiemüde“ sind; sie sind es müde, die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen wie Abstandhalten und die Beschränkung sozialer Kontakte.

Was im Kleingedruckten steht

Die Mitgliedstaaten müssen bereits jetzt damit beginnen, den Bürgerinnen und Bürgern objektive, präzise, faktenbasierte und gezielte Informationen über die Bedeutung von COVID-19-Impfstoffen zu vermitteln. Es muss erklärt werden, dass solche Impfstoffe voraussichtlich unser einzig wirklicher Ausweg aus der anhaltenden Pandemie sind und dass aufgrund des strengen EU-Marktzulassungsverfahrens keine Abstriche bei der Sicherheit oder der Wirksamkeit gemacht werden.

Masernimpfung als Vorbild

Mangelndes Vertrauen hat in der jüngsten Vergangenheit zu unzureichenden Durchimpfungsraten, beispielsweise gegen wichtige Kinderkrankheiten, geführt, was erneute Ausbrüche von Krankheiten zur Folge hatte, die durch Impfung verhindert werden können, wie etwa Masern.

Die Impfung gegen die Masern ist heute in Deutschland Pflicht. Durchgesetzt wird es mit Bußgeldern.

Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Die Geldbuße kann auch gegen die Leitungen von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Ein Bußgeld kommt auch in Betracht gegen nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften und gegen nicht geimpfte Bewohner solcher Unterkünfte. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html#:~:text=M%C3%A4rz%202020%20in%20Kraft%20getreten,empfohlenen%20Masern%2DImpfungen%20vorweisen%20m%C3%BCssen.

Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen.

Auf diese Art und weise soll wohl auch die Zwangsimpfung gegen Corona durchgesetzt werden.

Es muss erklärt werden, dass solche Impfstoffe voraussichtlich unser einzig wirklicher Ausweg aus der anhaltenden Pandemie sind und dass aufgrund des strengen EU-Marktzulassungsverfahrens keine Abstriche bei der Sicherheit oder der Wirksamkeit gemacht werden.

Hier geht es zur MITTEILUNG DER KOMMISSION – Vorkehrungen für die Strategien zur Impfung gegen COVID-19 und die Bereitstellung von Impfstoffen

Wir dürfen uns in den nächsten Tagen auf eine neue Impfkampagne freuen. Ich bin gespannt wann es richtig losgeht.

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