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FreiGeimpft?

Dürfen Geimpfte in Zukunft Nicht-Geimpfte besuchen, die aber der Nicht-Geimpfte gar nicht treffen darf?

Manchmal findet auch Kanzlerin Merkel die richtigen Worte. Auch wenn sie in eine ganz andere Richtung denkt als unser einer.

„Wir werden zwar immer mehr Geimpfte haben, aber auch immer noch einen relevanten Teil der Bevölkerung, der nicht geimpft ist.“

Alles könnte so einfach sein. Grundrechte gelten laut Grundgesetz für alle. Die Regierung kann die angebliche Notlage für beendet erklären und schon haben alle Bürger Ihre Grundrechte zurück! Deshalb sind es Grundrechte und keine Oberflächenrechte.

Doch für die Regierenden ist nichts schlimmer als das. Und so wurde eine Diskussion angezettelt, die an sich schon widerwärtig ist. Praktisch ist es die Selektierung nach Impfausweis.

Das Kurzfazit: Es gibt einige Grundrechte zurück wenn man sich impfen lässt. Aber natürlich nicht alle! Es wird auch dieses mal die Möhre vor die Nase des Esels gehalten, damit er weiter läuft!

Der Entwurf einer „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ liegt mir hier vor.

Die Impfpflicht durch die Hintertür

Praktisch ist das (die von mir erwartete) Impfpflicht durch die Hintertür. Am 10. Oktober 2020 habe ich beschrieben, wie man den Druck auf die Bevölkerung so erhöhen will, so das man praktisch eine Impfpflicht durch die Hintertür erzwingt. Genau das ist nun eingetreten. https://lasno.de/eu-kommission-will-die-zwangsimpfung-gegen-corona/

Es muss erklärt werden, dass solche Impfstoffe voraussichtlich unser einzig wirklicher Ausweg aus der anhaltenden Pandemie sind und dass aufgrund des strengen EU-Marktzulassungsverfahrens keine Abstriche bei der Sicherheit oder der Wirksamkeit gemacht werden.

Das neue Framing klingt so:

Weil von vollständig Geimpften und Genesenen keine besondere Gefahr mehr ausgehe, müssten die Einschränkungen ihrer Grundrechte zurückgenommen werden.

„Es geht hier nicht um Sonderrechte oder Privilegien, sondern um ein zentrales Gebot unseres Rechtsstaats“ meint unsere Justizministerin Lambrecht

Das Grundgesetz lässt Einschränkungen unserer Grundrechte allerdings nur zu, wenn es hierfür eine besondere Rechtfertigung gibt. Diese Rechtfertigung und vor allem einen konkreten Nachweis dazu, bleibt uns die Regierung seit einem Jahr schuldig!

Die geplanten Regeln für Geimpfte und Genesene im Überblick:

Private Treffen: Wenn sich nur vollständig Geimpfte oder Genesene treffen, zum Beispiel zum Abendessen, Feiern oder Skatspielen, geht das künftig in beliebiger Zahl. Die Kontaktbeschränkungen gelten nicht mehr.

Außerdem werden Geimpfte oder Genesene bei privaten Treffen nicht mitgezählt, das heißt: In Regionen wie Berlin mit einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen, wo sich ein Haushalt plus eine weitere Person (plus Kinder bis 14 Jahre) treffen darf, könnten beliebig viele Geimpfte oder Genesene zusätzlich teilnehmen.

Ausgangssperre: Diese gemäß der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von 100 greifende Maßnahme von 22 bis 05 Uhr gilt für Geimpfte und Genesene nicht. Die könnten sich also zum Beispiel auch zu einem nächtlichen Umtrunk im Park treffen oder eben zu privaten Treffen und danach unbehelligt zur eigenen Wohnung zurückfahren.

„Die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes gilt nicht für geimpfte Personen und genesene Personen“, heißt es wörtlich im Entwurf.

Nachweispflicht: Um diese Grundrechte wahrnehmen zu können, braucht es für Geimpfte einen Nachweis „hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache auf Papier oder in einem elektronischen Dokument“. In der Regel können Bürger also erst einmal, bis es ein digitales Impfzertifikat gibt, ihren gelben Impfausweis vorlegen.

Dabei muss es sich um eine Impfung mit den in der EU zugelassenen Impfstoffen (Biontech, Moderna, Astrazeneca, Johnson & Johnson) handeln, Sputnik V zählt bisher zum Beispiel nicht.

Zudem müssen seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen seien (nur bei Johnson & Johnson genügt eine Impfung).

Als Genesen gilt, wer den Nachweis eines positiven PCR-Tests vorlegen kann, der „mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt“. Wenn die Infektion länger als sechs Monate zurückliegt, braucht es eine Schutzimpfung (statt in der Regel zwei Dosen). Dann empfiehlt es sich also, sowohl den positiven PCR-Test (zur Not noch einmal beim damaligen Arzt/Labor anfordern) plus Impfpass vorzuzeigen.

Gleiches Recht wie Getestete: Überall dort, wo es Erleichterungen für Getestete gibt, gelten „Ausnahmen von Geboten und Verboten (…) auch für geimpfte Personen und genesene Personen“. Das wird in vielen Bundesländern wie Berlin auch schon gehandhabt, etwa bei Friseurbesuchen oder Termineinkäufen.

Wenn es aber wieder zu mehr Öffnungen kommt, wird dies sehr relevant. Eine Familie mit zwei Kindern kann dann womöglich so Urlaub in einem Hotel oder einer Ferienwohnung an der Nordsee machen: Falls vollständig geimpft, zeigen die Eltern den Impfausweis vor, die Kinder ein negatives Schnelltestergebnis. Gleiches könnte dann anfangs auch gelten, wenn Museen, Theater, Restaurants (nicht nur die Außengastronomie), Kneipen, Clubs und Fitnessstudios wieder öffnen.

Keine Quarantäne mehr: Wer aus Gebieten zurück nach Deutschland reist, die als Corona-Risikogebiet eingestuft sind, muss beim Rückflug ebenfalls keinen Test, sondern den Impfnachweis vorlegen. Auch die Quarantänepflicht entfällt. Ausnahme: Die Pflicht „zur Absonderung“ bestehe weiter, wenn es Kontakt gab zu einer Person, die mit einer Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert ist, „die aus einem Virusvarianten-Gebiet im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung stammt“.

Länderermächtigung: Um bei weiteren Öffnungen nicht ständig auf Bundesebene nachjustieren zu müssen, können weitere Lockerungen die Bundesländer selbst treffen. „Die Landesregierungen werden ermächtigt, weitergehende Erleichterungen und Ausnahmen von den aufgrund der Vorschriften im fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes erlassenen landesrechtlichen Geboten oder Verboten für geimpfte Personen, genesene Personen und getestete Personen zu regeln“, heißt es in dem Entwurf.

Impf-Apartheit

In Israel ist der digitale Impfnachweis die Eintrittskarte für das „alte Leben“. Wer arbeiten will, wer studieren will, wer einkaufen will und reisen will, braucht den Impfnachweis.

Dieses Gesetz, unterteilt die Bevölkerung in einen Teil mit mehr Rechten und einen mit weniger Rechten? Wurde nicht genau das noch im letzten Jahr als undenkbar abgetan und in den Bereich bösartiger Phantasien verwiesen? Ministerpräsident Kretschmer hat es seinerzeit treffend auf den Punkt gebracht: „…dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen – aus welchen Gründen auch immer – ihre Grundrechte verlieren ist genauso großer Unsinn… Das ist eine absurde und bösartige Behauptung. Wenn jeder von uns ein Stück zurück denkt, was er in Deutschland erlebt hat, ist es auch bar jeder Vorstellung.“ https://lasno.de/zusammengeschwurbelt/

Jetzt soll es aber wohl so sein, dass Geimpfte mehr Grundrechte haben sollen, als Ungeimpfte. Wie konnte es kommen, dass aus einem NoGo ein EasyGo wird? Was hat sich in kürzester Zeit in den Köpfen verändert?

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