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Philosophie Politik Weiß nicht ob das Sinn macht

Geschichte wiederholt sich (nicht?)

Das Infektionsschutzgesetz hebt das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Unverletzbarkeit der Wohnung auf und entmachtet die Ministerpräsidenten.

Ich frage mich manchmal, ob das wirklich allen klar ist oder wie man sich diese „neue Gesellschaft“ noch schönreden kann.

Natürlich kann sich Geschichte nicht wiederholen. Allerdings wird aus Geschichte gelernt. Im guten wie im schlechten! Wenn man sich aktuelle Entwicklungen anschaut, sieht man, wie die Krisen von vor 1933 nachgebaut werden, um zuerst die Bundesländer und später das Parlament zu entmachten. Das die Machtergreifung der Nationalsozialisten am Ende in die totale Katastrophe führte, wissen wir. Das war sozusagen der Great Reset des 20. Jahrhunderts! Ähnliches, aber auf eine andere Weise, droht uns jetzt.

Die Fakten sind bekannt

Sie werden sich sicher Fragen, wie ich darauf komme, solche Parallelen zu benutzen. Ganz einfach! Ich habe mir den Weg zur Machtergreifung angeschaut und erstaunt festgestellt, das derzeit genau das gleiche gemacht wird, um den Weg in die Diktatur zu ebnen.

Die Mutter der Veränderung heißt Krise

Im Geschichtsunterricht wird den Kindern beigebracht dass das Ermächtigungsgesetz “ Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 23. März 1933 das Schlüsselereignis war, mit dem Hitler an die Macht kam. Das geschah mit den Stimmen der Regierungskoalition aus NSDAP und DNVP (vergleichbar mit der CDU) sowie von Zentrum (Katholiken), Bayerischer Volkspartei (heute CSU) und Deutscher Staatspartei (heute FDP).

Dieses Gesetz war zwar der Schlüssel zur Machtergreifung Hitlers, aber der Weg dahin ist das Interessante.

Das Ermächtigungsgesetz diente nicht dazu, die Republik handlungsfähig zu machen, sondern – ganz im Gegenteil – sie abzuschaffen

Praktisch war es so, das mehrere Ermächtigungsgesetze aufeinander gesetzt wurden um die Verfassung Schritt für Schritt auszuhebeln.

Das Ermächtigungsgesetz für die Regierung Adolf Hitler steht im Kontext einer seit dem Ersten Weltkrieg in zahlreichen Staaten verbreiteten Tendenz zur „Entparlamentarisierung“ der Gesetzgebung. Im deutschen Kaiserreich verabschiedete der Reichstag parallel zu den ersten Kriegskrediten am 4. August1914 eine Ermächtigung, die dem Bundesrat – und damit indirekt der kaiserlichen Regierung – eine Vollmacht zur Gesetzgebung auf dem Verordnungsweg übertrug.

Auch nach dem Übergang zur Weimarer Republik griffen die Regierungen immer wieder zum Mittel gesetzesvertretender Rechtsverordnungen. Der vorläufige Höhepunkt dieser Entwicklung fiel in die Inflations- und Staatskrise des Jahres 1923, als der Reichstag den Kabinetten Gustav Stresemann und Wilhelm Marx jeweils weitreichende Ermächtigungsgesetze zugestand. So ermächtigte das Gesetz vom 8. Dezember 1923 die Regierung, „die Maßnahmen zu treffen, die sie im Hinblick auf die Not von Volk und Reich für erforderlich und dringend erachtet“ – eine Formulierung, an die der Titel des Ermächtigungsgesetzes von 1933 anknüpfte.

Als „verfassungsdurchbrechende“ Gesetze benötigten die weitgefassten Ermächtigungen in Anlehnung an Art. 76 der Weimarer Verfassung eine qualifizierte 2/3-Mehrheit (Anwesenheit von 2/3 der Mitglieder des Reichstags und Zustimmung von 2/3 der Anwesenden).

Bereits seit 1922 hatte sich zudem Art. 48 der Verfassung, der dem Reichspräsidenten eine weitreichende militärische und zivile Ausnahmegewalt verlieh, unter Reichspräsident Friedrich Ebert zu einem legislativen Notinstrument der Regierung entwickelt. Mit dem Übergang zu einem Präsidialregime im Jahr 1930 lebte diese vom Reichspräsidenten ausgehende Notverordnungspraxis während der Weltwirtschaftskrise erneut auf. Die Reichskanzler Heinrich Brüning, Franz von Papen und Kurt von Schleicher stützten sich auf die Bereitschaft des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, Art. 48 permanent anzuwenden.

Geht es heute tatsächlich um die Handlungsfähigkeit der Regierung?

Ich stelle die Frage mal anders herum. Muss der Bevölkerung alles verboten werden damit die Regierung Handlungsfähig ist? Nützt es denn etwas, wenn die Kinder nicht in die Schule dürfen oder nur mit Test? Nützt ein Ausgangsverbot? Hat der Verzicht auf Urlaub einen nutzen? Nützt es etwas in einer Pandemie Krankenhäuser zu schließen? Ist es aktiver Gesundheitsschutz Menschen auf Demos zu verhaften? Nützt es etwas, die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft zu setzen?

Macht es in einer Pandemie Sinn Krankenhäuser zu schließen?

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes),
der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1
des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden
eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“

Praktisch geht die Regierung mit dem Notgesetz, welches sie Infektionsschutzgesetz nennt, den gleichen Weg wie die Regierungen vor 1933. Selbst die Handelnden im Bundestag verwenden die gleichen oder ähnliche Phrasen wie die Parlamentarier 1933 im Reichstag. Die Frage ist nur, wem das alles nützt. Oder anders gefragt;

Wem nützen diese Kriegsvorbereitungen???

Der Weg hin zum Great Reset ist voll im Gange? Wollen wir das?

Straftatbestände im neuen Infektionsschutzgesetz

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