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Politik Weiß nicht ob das Sinn macht

Sicherheitslücke Verfassungsschutz

Kennt ihr den Film Minority Report? Der Film spielt im Jahre 2054 und handelt von einem Land, in dem Kriminelle bereits vor der Tat verhaftet und eingesperrt werden, weil man annimmt, das sie ein Verbrechen begehen werden. Im Film werden diese noch nicht kriminellen Bürger dann verhaftet und ohne Prozess in „Verwahrung“ gebracht, einen künstlich herbeigeführten Zustand ständiger Bewusstlosigkeit.

Bei der Vorbereitung des Films engagierte Steven Spielberg eine Gruppe von Zukunftsforschern, die eine Reihe von Zukunftsszenarien für das Jahr 2054 ausarbeiteten (unter anderem Douglas Coupland und Dale Herigstad). Die im Film dargestellten Requisiten können daher als Trendprognosen für die zukünftigen Entwicklungen in der Informationstechnik, dem Automobilbau, der Stadtplanung oder der Robotik interpretiert werden. Es ist eine dem Transhumanismus angelehnte Zukunft, in der Technik und Wissenschaft nicht dem einfachen Menschen dient, sondern einer Elite, die die völlige Kontrolle erlangen will.

Die Zukunft beginnt jetzt

Wir sind dieser Zukunft sehr viel näher als die meisten glauben. Denn was die Bundesregierung gerade an neuen Überwachungsgesetzen beschließt, kommt der düsteren Zukunft des „Minority Report“ schon sehr nahe.  Mit dem Beschluss dürfen künftig

  • das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV),
  • der Bundesnachrichtendienst (BND),
  • der Militärische Abschirmdienst (MAD)
  • die Verfassungsschutzämter der Länder,
  • das Bundeskriminalamt
  • und der Generalbundesanwalt mit ihrer Sonderpolizei

mithilfe von Staatstrojaner Messenger-Kommunikation etwa via WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls überwachen.

Die Bundespolizei und der Verfassungsschutz sollen Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die noch gar keine Straftat begangen haben. Darauf haben sich SPD und Union im Bundestag geeinigt. Wer künftig neue Software aus dem Internet herunterlädt, etwa um sich vor Sicherheitslücken auf Computer und Smartphone zu schützen, könnte sich stattdessen unbemerkt einen Staatstrojaner einfangen.

Das hat krasse Folgen: Künftig können Behörden die Kommunikation von unbescholtenen Privatpersonen direkt auf deren Endgeräten mitlesen – auch ohne Anfangsverdacht.

Bereits 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorgabe gemacht, dass Online-Durchsuchungen nur bei einer konkret drohenden Gefahr für Leib und Leben möglich sein sollen. Die Bundesregierung hat das ignoriert. Und sie ignoriert es weiterhin!

Stattdessen beruft sie sich darauf, dass es sich bei den beschlossenen Staatstrojanern nicht um eine verdachtsunabhängige Online-Durchsuchung, sondern bloß um eine Form der Telekommunikationsüberwachung handle. Aber das ist Etikettenschwindel: Denn das Gesetz erlaubt auch das Auslesen von vergangener Kommunikation, die auf dem Endgerät gespeichert ist.

Mit dem Abhören von Telefongesprächen ist das nicht vergleichbar.

Es laufen bereits mehrere Verfassungsbeschwerden gegen Bundesgesetze und Landespolizeigesetze, die Staatstrojaner vorsehen. Denn der Einsatz ist nicht nur ein Verstoß gegen die Verfassung. Staatstrojaner schaffen außerdem einen direkten Anreiz für Behörden, einmal entdeckte Sicherheitslücken bei Computern oder Smartphones nicht bei den Herstellern zu melden – dies schwächt digitale Systeme nachhaltig. Auch dieser Fall wird von Richtern zu prüfen sein.

Wenn der Bundestag härtere Überwachungsgesetze verabschiedet, dann geschieht das fast immer im Windschatten von Anschlägen oder Skandalen. Sie werden häufig als Rechtfertigung für die Notwendigkeit massiverer Überwachung herangezogen. Dieses mal nutzt man die Corona-Plandemie, um das hinter dem Rücken der Bevölkerung durchzuziehen.

Interessant ist wieder mal die Rolle der SPD: Obwohl Sozialdemokraten selbst Opfer von exzessiver Überwachung geworden sind, haben sie trotzdem dem Einsatz von Staatstrojanern zugestimmt. Aber wie heißt es so schön; Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten! Das schmälert die Rolle der CDU natürlich nicht. Beide Parteien müssten, wenn es mit rechten Dingen zuginge, vom Verfassungsschutz überwacht werden! Aber das wird wohl nix solange Parteien die Macht haben.

Was die Gesetze ermöglichen

Das bedeutet: Ohne richterlichen Beschluss oder effektive demokratische Kontrolle dürfen Bundes- und Landesverfassungsschutzämter künftig Sicherheitslücken ausnutzen, um private Computer und Smartphones auszuspähen. Um auch friedliche Bürger auszuspähen, werden neue Tatbestände erfunden, wie zum Beispiel die „Delegitimierung des Staates“. Vor allem wurden die Befugnisse zur Überwachung von Einzelpersonen – statt Gruppen – ausgeweitet und den Geheimdiensten dabei ein weites Ermessen eingeräumt. Dies begründen sie vor allem mit gefährlichen Aktivitäten von Individuen im Internet. Mit einem derartigen Ermessen wird den Verfassungsschutzämtern eine noch weitergehende Deutungshoheit über die politische Meinungsäußerung im Netz zugesprochen. Der Verfassungsschutz kann sich immer neue Tatbestände ausdenken um sein Tun zu legitimieren. Statt präziser Regeln für Geheimdienste zu formulieren, wird ihnen weitgehend freie Hand gegeben.

Erweiterung der polizeilichen Befugnisse

Das Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwalt verwendeten das Instrument in den vergangenen Jahren noch nicht. Trotzdem hat der Bundestag parallel den Entwurf zur Reform des Bundespolizeigesetzes verabschiedet und damit auch der für Bahnhöfe, Flughäfen und die Landesgrenzen zuständigen Sonderpolizei die Befugnis erteilt, mit Richtervorbehalt Bundestrojaner auf Geräte Verdächtiger zu spielen. Auch die Befugnis der Bundespolizei zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie etwa dem Abnehmen von Fingerabdrücken wird ebenfalls auf Fälle noch gar nicht begangener Straftaten erweitert. All das ist ganz klar Verfassungswidrig!

Schlussendlich…

Wer angesichts der vielen Skandale immer noch glaubt, dass die Behörden künftig verantwortungsbewusst mit ihrer Macht umgehen werden, dem ist nicht zu helfen. Diese erweiterten sogenannten Sicherheitsgesetze machen den Verfassungsschutz, genauso wie die Bundespolizei, für den Bürger noch gefährlicher.

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