Regierung legt Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vor Die Bundesregierung hat aufgrund von Paragraf 28c des Infektionsschutzgesetzes eine Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 beschlossen (19/29257), die dem Bundestag in dieser Woche zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Mit der Rechtsverordnung sollen bestehende Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten für […]