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Versteckte Rentenerhöhung beschlossen – Pfandpflicht wird ausgeweitet

Vorsicht! Dieser Artikel hat verstörende Inhalte und atmet ätzenden Sarkasmus!

In Deutschland gibt es Tausende verarmte Rentner. Das Leben ist für diese besonderes hart. Sie haben ein Leben lang geschuftet um dann festzustellen, dass sie eine Armutsrente bekommen. Um kurzfristig zu Geld zu kommen, könnten sie Lotto spielen, wenn sie das Geld dafür hätten. Aber auch diese paar Cent haben sie nicht! Doch die Bundesregierung in ihrer Weitsichtigkeit hilft auch diesen Menschen.

Viele von ihnen bessern ihr Einkommen mit dem sammeln von Pfandflaschen auf . Das ist ein recht mühseliges Geschäft und die Konkurrenz ist groß! Doch demnächst könnte es für diese Flaschen sammelnden Rentner einfacher werden! Denn die Regierung hat beschlossen, dass die Pfandpflicht auf Einwegflaschen ausgeweitet wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Weg für die Ausweitung der Pfandpflicht auf nahezu sämtliche Einweggetränkeflaschen und -dosen freigemacht. Am Mittwochvormittag billigte er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen (19/27634).

Es entfallen ab 2022 fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht allerdings erst ab 2024. Außerdem müssen Gastronomen und Einzelhändler in Zukunft beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr statt Einwegkunststoffverpackungen auch Mehrwegalternativen anbieten. Auch darauf gibt es natürlich Pfand!

Rentenerhöhung für den aktiven Rentner

Einfach mal so die Rente zu erhöhen wäre viel zu einfach. Das fördert ja schließlich die Faulheit. Wir wollen natürlich, dass sich der Rentner an der frischen Luft bewegt und erfährt was Marktwirtschaft bedeutet. Schließlich wollen wir ja den fitten Rentner, der uns nicht zu stark auf der Tasche liegt. Und des Nachts oder am späten Abend aktiv zu sein, hält nun mal fit. Wenn dann noch 1 % extra für den Rentner abfallen, umso besser!

Erste Hilfe für Rentner
Versteckte Rentenerhöhung beschlossen

Der eine oder andere wird entsetzt fragen: Was, nur ein Prozent mehr! Das sind ja nur 7,50 Euro! Aber das ist natürlich vollkommen korrekt so. Denn schließlich braucht es auch für die Zukunft Anreize zum weitersammeln!

Corona-Ausgangssperre hilft dem geimpften Rentner

Auch die aktuellen Corona-Verordnungen kommen dann diesen Rentnern zugute. Denn in ihrem hohen Alter sind sie schon geimpft und können sogar in der Sperrstunde suchen. Da haben sie eindeutig Vorteile gegenüber dem normalen Penner, der wahrscheinlich noch nicht geimpft ist. Impfen macht den Rentner frei und hilft so, das Einkommen aufzubessern!

Aus diesem Grund sollten wir uns Ausdrücklich und bestimmt bei der Bundesregierung bedanken! Sie hält unsere armen Rentner fit und gibt Ihnen Bewegung. Und tagsüber können Sie dann das Geld in den nächsten Supermarkt schaffen. So ist auch der Kreislauf des Geldes gewährleistet. Besonders nachhaltig ist es dann, wenn der Rentner für seine Enkel ein Smoothie in einer Einwegverpackung kauft. Das macht vielleicht den Enkel dick, aber der ArmutsRentner hat gleich einen Grund mehr am Abend wieder nach Flaschen zu suchen. Denn eine Flasche ist keine Flasche!


Hier kommt das was beschlossen werden soll

Pfandpflicht auf Einwegflaschen wird ausgeweitet

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Weg für die Ausweitung der Pfandpflicht auf nahezu sämtliche Einweggetränkeflaschen und -dosen freigemacht. Am Mittwochvormittag billigte er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen (19/27634). Die Oppositionsfraktionen votierten dagegen. Zuvor hatte der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, der eine mehrmonatige Übergangsfrist für die Umsetzung der umfassenden Pfandpflicht vorsieht.

Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag (19/28782) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der die Förderung von Mehrweg- und innovativen Pfandsystemen verlangt. Dafür stimmte neben der antragstellenden Fraktion auch die Fraktion Die Linke; alle anderen Fraktionen sprachen sich dagegen aus. Ebenfalls ohne Erfolg blieb ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion.

Der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss gebilligten Form setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/904 in nationales Recht um. Dabei entfallen ab 2022 fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht allerdings erst ab 2024. Außerdem müssen Gastronomen und Einzelhändler in Zukunft beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr statt Einwegkunststoffverpackungen auch Mehrwegalternativen anbieten. Schließlich wird ab 2025 für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben.

Die CDU/CSU-Fraktion stellte im Ausschuss die wesentlichen Änderungen vor und empfahl Zustimmung. Die Umsetzung in nationales Recht komme zu spät, zu zögerlich und zu inkonsequent, kritisierte hingegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mehrwegverpackungen müssten sich für die Verbraucher auch finanziell lohnen und sollten überall dort zum Standard werden, wo sie ökologisch vorteilhaft seien.

Die AfD-Fraktion stellte sich zwar hinter die Ausweitung der Pfandpflicht, kritisierte aber die Verschärfung der erweiterten Herstellerverantwortung. Es sei grotesk, die Hersteller dafür verantwortlich zu machen, wenn Verbraucher Verpackungsmaterial illegal entsorgten, argumentierte ihr Sprecher. Die SPD-Fraktion hob die Pflicht zum Angebot von Mehrwegverpackungen und die Stärkung des Rezyklatanteils positiv hervor.

Es mache ökologisch einen Unterschied, ob Mehrwegverpackungen in der Stadt oder im ländlichen Raum angeboten würden, gab die FDP-Fraktion zu bedenken. Die Ausweitung der Pfandpflicht stelle den Lebensmitteleinzelhandel vor Platzprobleme. Der Gesetzentwurf gehe nicht weit genug, kritisierte hingegen die Fraktion Die Linke. Insbesondere blieben Getränkartons nach wie vor von der Pfandpflicht ausgenommen.

Das Bundestagsplenum befasst sich am 6. Mai abschließend mit der Vorlage.

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