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Wegweisender Freispruch in Coronaprozess

Unerwarteter Freispruch in Corona-Prozess mit bundesweiter Signalwirkung!


Urteil des AG Dortmund vom 2. November 2020, Aktenzeichen 733 OWi-127 Js 75/20-64/20


Diese Meldung bekam ich gestern Abend und dachte zuerst an Fakenews. Allerdings wurde schnell klar das dieses Urteil echt ist.

Auf meine Anfrage beim Amtsgericht Dortmund heute bekam ich zur Sache leider keine Auskunft. Auch wollte oder konnte man mir die Urteilsbegründung nicht zukommen lassen. Allerdings soll es in den nächsten Tagen eine Erklärung des Amtsgerichts geben. Ich werde also dran bleiben.

Das ist die Reaktion der Betroffenen

„Gestern fand vor dem Amtsgericht Dortmund ein Prozess statt, bei dem uns das gemeingefährliche Verhalten vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu Dritt in Merkeldeutschland zusammen gestanden zu haben – ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung NRW.

Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!

Der Richter stellte fest, dass seiner Meinung nach die Coronaschutzverordnung ohne rechtliche Grundlage erlassen wurde – vorbei am Souverän, ohne Parlamentsvorbehalt. Genau dieser sei aber von den Gründungsvätern der Republik für solche Fälle als „Lehre aus 1933“ vorgesehen worden. Zwar sei die Corona-Situation nicht ansatzweise mit damals vergleichbar und die Politiker wollten seiner Meinung nach die Bevölkerung vor einer schweren Krankheit schützen. Aber: Rechtswidrig ist rechtswidrig, entschied der Richter, um mit „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, den Staatsrechtler Carl Schmitt zu zitieren.

Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil noch Rechtsbeschwerde zum OLG Hamm einlegen.


Rechtsanwalt Markus Heintz schätzt das Urteil folgendermaßen ein: Das Urteil ist zwar eine Einzelfallentscheidung, dennoch hat es eine große Signalwirkung, da erstmalig ein deutsches Gericht geurteilt hat, dass bei „Corona-Grundrechtseingriffen“ das Parlament zu entscheiden hat, nicht der Verordnungsgeber.

Ich habe mir eben das Urteil aus unmittelbarer Quelle bestätigen lassen, es wurde so verkündet und auch so begründet wie oben (Vom Betroffenen) ausgeführt.

Ich bitte alle Pressevertreter beim Amtsgericht Dortmund anzurufen und den Sachverhalt / die Urteilsgründe etc. zu erfragen. Der Pressesprecher des Amtsgerichts Dortmund saß bei Urteilsverkündung im Gerichtssaal.

Markus Haintz
Rechtsanwalt von Querdenken


Wie oben beschrieben habe auch ich vom Amtsgericht keine Stellungnahme bekommen, aber immerhin die Bestätigung das es dieses Urteil gibt und das ganze kein Schwindel ist.

Ich bin sehr gespannt wie sich das ganze jetzt weiterentwickelt. Wenn sich das ganze so bestätigt, hat in Zukunft kein Politiker mehr eine Ausrede wenn er aus Opportunismus Freiheitsrechte einschränken will. Auch müssen sofort alle Corona-Verordnungen aufgehoben werden.

Wie und ob die Verordnungen dann ersetzt werden muss dann im Bundestag entschieden werden. Ob das so gut ist, ist eine andere Frage. Aber auf alle fälle besser als selbstherrliche Provinzfürsten mit einer ängstlichen Kanzlerin und ihre Entourage.

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