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Verbraucherschutz

Zeugnisverweigerungsrecht gilt nicht bei Verkehrs-Ordnungswiedrigkeiten

Wurde mit einem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, kann die Halterin einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegenhalten, dass sie ein Zeugnisverweigerungsrecht habe. Im konkreten Fall ist die Klägerin Halterin eines Pkw, mit dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 48 km/h überschritten wurde. Auf dem Zeugenfragebogen berief sie sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht. Da in der Folgezeit der Fahrzeugführer nicht […]