Es gibt einen neuen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, in dem die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen bis April 2022 fortgeführt werden sollen.
Ohne jedwede wissenschaftliche Evidenz. Einfach so.
Wörtlich heißt es:
Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine externe wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. Das Ergebnis der Evaluierung soll bis zum 31. Dezember 2021vorgelegt werden. Die Bundesregierung übersendet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 2022 das Ergebnis der Evaluierung sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Ergebnis.
Pandemierelevante Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen knüpfen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite an und treten nicht mehr spätestens mit Ablauf des 31. März 2021 oder, im Fall einer Verordnung auf Grund des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 IfSG, spätestens mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft.
Der komplette Gesetzentwurf kann hier runtergeladen werden:
Alternativen: KEINE
In jedem Gesetzes-Entwurf wird ja die Frage nach Alternativen dazu gestellt, beziehungsweise auch gleich beantwortet. Aber eines ist in den Jahren von Frau Merkels Kanzlerschaft immer gleich: die Alternativlosigkeit!

Es gab Zeiten, da mussten Baumeister, die eine Brücke gebaut haben, bei der Eröffnung unter der Brücke stehen, um zu beweisen, dass die Brücke hält. Sie mussten also die komplette Verantwortung für den Bau übernehmen. Ein solches Verantwortungsbewusstsein wünsche ich mir heute von der Politik!
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