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Werkverträge werden leider nur in der Fleischindustrie verboten

Die Bundesregierung nimmt die Corona Ausbrüche in Fleischfabriken zum Anlass Werkverträge und Leiharbeit in Schlachtbetrieben zu verbieten. Das Verbot gilt allerdings nur für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern. Man hat den Schlachtbetrieben also noch genug Möglichkeiten zum Ausweichen gegeben. Angeblich war es der Schreck über massenhafte Corona Erkrankungen die das möglich gemacht haben. Und […]